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Wissenswertes

Wir stehen Ihnen auch bei nicht medizinischen Fragen rund ums Tier gern mit Rat und Tat zur Seite.

Hier finden Sie eine Sammlung nützlicher Informationen zu verschiedenen Themen rund um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Haustiere.

Euthanasie

Ist die Zeit altersbedingt gekommen oder leidet ein Tier an einem unheilbaren Gebrechen, dann begleiten wir Sie und Ihre Liebsten auch während einer Euthanasie. Falls der Transport in die Praxis für das Tier nicht zumutbar ist, oder Sie Ihr Tier einfach gern in seiner gewohnten Umgebung zu Hause einschläfern lassen möchten, ermöglichen wir auch einen Hausbesuch. Gern klären wir alle offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Verstorbene Tiere

Was ist zu tun, wenn ein Heimtier gestorben ist oder von seinem Leiden erlöst wurde? Aufgrund behördlicher Bestimmungen (VETA) dürfen nur einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund begraben werden. Dafür ist keine Bewilligung notwendig. Die Tiere dürfen allerdings nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser beigesetzt werden, und das Grundstück darf nicht in einem Grundwasser- Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1.20 Meter tief begraben werden um zu verhindern, dass Wildtiere den Tierkörper wieder ausgraben. Nicht erlaubt ist es, Heimtiere auf öffentlichem Grund beizusetzen. Sind die entsprechenden Bedingungen nicht gegeben und soll das Tier nicht in eine Tierkörpersammelstelle überführt werden, bietet sich alternativ eine Kremation an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Praxis oder durch Anklicken des nachfolgenden Links:

Tierkrematorium Kirchberg

Fund- und Verlusttiere

Fundtiere

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sind Sie verpflichtet, Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen, bevor Sie es behalten dürfen. Bitte informieren Sie hierfür umgehend die schweizerische Meldestelle, indem Sie das online-Formular unter www.stmz.ch ausfüllen oder Meldung erstatten unter 0848 357 358.

Verlusttiere

Sollten Sie ein Tier vermissen, konsultieren Sie bitte die Liste der gefundenen Tiere unter www.stmz.ch. Wurde Ihr Tier noch nicht gefunden, ergänzen Sie bitte das online-Formular für Verlusttiere, das Sie ebenfalls unter www.stmz.ch finden oder erstatten Sie Meldung unter 0900 357 358.

Bitte denken Sie auch daran, Ihrer Katze einen Mikrochip einsetzen zu lassen (obligatorisch beim Hund), damit sie sich im Fall der Fälle eindeutig identifizieren lässt. Wir beraten Sie gern.

Informieren Sie bitte zusätzlich die in Ihrer Umgebung gelegenen Tierschutzvereine und Tierheime, wenn Ihnen ein Tier entlaufen oder zugelaufen ist.

Igel

Informationen zum Umgang mit Igel finden Sie in unserem Merkblatt:

Merkblatt Igel.pdf

Jungvögel

Wie verhalte ich mich gegenüber Jungvögeln? Hier finden Sie antworten:

Merkblatt Jungvögel.pdf

Parasitenprophylaxe

Empfehlung zur Entwurmung von trächtigen und säugenden Hündinnen sowie von Hundewelpen:

ESCAAP 01.pdf

Empfehlung zur Entwurmung von adulten Hunden und Katzen:

www.esccap.ch